Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sieht vor, dass alle Heizungen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden müssen. Im Jahr 2022 traf es Heizungen aus dem Jahr 1992, 2023 müssen dann Heizungen aus 1993 ersetzt werden.
Ab 2024 dürfen in Deutschland nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alleinstehende Heizsysteme, die diese Vorgabe erfüllen, sind etwa die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung.
Der Einbau einer Öl- oder Gasheizung als alleiniges Heizungsgerät wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 praktisch verboten. Der Grund: Jede neue Heizung muss dann mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln.
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